00:14 – Was ist eine Abschreibung?
01:14 – Beispielrechnung #1 zur Abschreibung
02:05 – Beispielrechnung #2 zur Abschreibung
03:01 – Was versteht man unter einer Abschreibungstabelle?
03:30 – Kann der jährliche Abschreibungssatz von 1,5% auf den Gebäudewert erhöht werden?
04:02 – Kann man von der 80/20 Regel abweichen?
Hansjörg Zollner
Herzlich willkommen! Mein Name ist Hansjörg Zollner von All in One Immobilien, Ihr Immobilienmakler in Villach und Klagenfurt. Heute klären wir alles rund um das Thema Abschreibung.
Frage (Video): Was ist eine Abschreibung?
Vorab muss ich mitteilen, dass der Begriff Abschreibung nicht direkt ein Begriff aus der Immobilienbranche ist, sondern vielmehr aus dem Steuerrecht. Prinzipiell kann man das wie folgt verstehen: Per 2022 darf man geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Warenwert von bis zu 800 Euro anschaffen und diesen direkt absetzen. Das heißt, gegen die Steuer rechnen. Wenn nun ein betrieblich gekaufter Gegenstand, wie beispielsweise eine Immobilie, diesen Wert überschreitet, dann muss das abgeschrieben werden über eine bestimmte Laufzeit. Wenn wir Güter für die betriebliche Nutzung anschaffen, haben diese im Regelfall eine bestimmte Nutzungsdauer. Und während dieser Nutzungsdauer mindert sich der Wert – steuerrechtlich gesehen – von diesem Gegenstand. Und genau das ist die Abschreibung.
Text (Video): Beispielrechnung #1 zur Abschreibung
Besprechen wir eine kurze Beispielrechnung zur Abschreibung, um das Thema ein bisschen zu veranschaulichen. Gehen wir davon aus: Im ersten Halbjahr 2023 schaffe ich eine Küche mit einem Netto-Warenwert von 10.000 Euro an. Die Steuer, das Finanzamt, schreibt mir eine 10-jährige Nutzungsdauer vor und – wie eingangs bereits besprochen – darf ich nicht diese 10.000 Euro verwenden, um die Bemessungsgrundlage von meiner Steuer zu senken, sondern darf nur einen bestimmten Teil davon ansetzen, um die Bemessungsgrundlage von meiner Steuerlast zu senken. Wenn wir eine Küche mit 10.000 Euro netto angeschafft haben, und das Finanzamt schreibt uns eine 10-jährige Abschreibung vor, dividiere ich den Netto-Warenwert – nämlich die 10.000 Euro – durch die Nutzungsdauer – nämlich 10 Jahre – und erhalte so einen Betrag von 1.000 Euro, den ich heuer von meiner Steuer absetzen darf.
Text (Video): Beispielrechnung #2 zur Abschreibung
Machen wir nun eine Beispielrechnung zur Immobilie. Im Gegensatz zur Küche ist es bei Immobilien so, dass man das Gebäude und den Grund und Boden extra betrachten muss – getrennt betrachten muss. Im Regelfall ist es in Villach/Villach Stadt so, dass eine 80/20-Regelung gilt. Das ist übrigens in jedem Ort anders und muss extra ausgehoben werden. In Villach wäre es also so, dass wenn ich eine Immobilie um 100.000 Euro anschaffe – eine ganz einfache Rechnung – 20 Prozent davon auf Grund und Boden entfallen. Diesen Betrag werde ich niemals abschreiben dürfen. Mir bleiben also nur 80.000 Euro über, welche ich mit 1,5 Prozent pro Jahr abschreiben muss. Das bedeutet, dass ich das gesamte Gebäude nach 66,67 Jahren vollständig abgeschrieben habe.
Frage (Video): Was versteht man unter einer Abschreibungstabelle?
Was versteht man unter einer Abschreibungstabelle? Im betrieblichen Anlagevermögenbuch und in der Abschreibungstabelle werden alle betriebswirtschaftlichen Güter festgehalten, inklusive deren Netto-Einkauf und der Nutzungsdauer. Das hilft dann natürlich uns und unserem Steuerberater, am Jahresende festzustellen, wie hoch die heurige Abschreibung ausfallen wird, welche in weiterer Folge meinen Gewinn senken wird.
Frage (Video): Kann der jährliche Abschreibungssatz von 1,5 % auf den Gebäudewert erhöht werden?
Kann der jährliche Abschreibungssatz von 1,5 Prozent auf den Gebäudewert erhöht werden? Ja. Mit einem Gutachten von einem entsprechenden Gutachter, welcher nachweist, dass das Betriebsgebäude auf eine viel kürzere Zeit abgeschrieben werden muss. Dann ist es möglich – und nur dann ist es möglich – den Abschreibungssatz von 1,5 Prozent um eine bestimmte Prozentpunkteanzahl zu erhöhen.
Frage (Video): Kann man von der 80/20-Regel abweichen?
Kann man von der 80/20-Regel bzw. von einer beispielsweise 70/30-Regel in anderen Ortschaften eigentlich abweichen oder muss man sich hier an die Norm des Finanzamtes halten? Ja, man kann von dieser Norm abweichen! Auch das muss aber von einem Gutachter in einem entsprechenden Gutachten festgehalten und bestätigt und dem Steuerberater ebenfalls übermittelt werden. Wann kann das beispielsweise der Fall sein? Wenn ich ein Zinshaus in Villach kaufe – wo ich de facto 20 Prozent auf Grund und Boden abschreiben müsste – aber durch einen Gutachter feststellen lasse, dass wir beispielsweise sehr wenig Grünflächen haben, weil es sich um ein Haus mitten in der Innenstadt ohne entsprechende Grünflächen handelt, dann ist es möglich, von dieser 80/20-Regel abzuweichen. Und der entsprechende Prozentsatz – der Schlüssel für die Verteilung – wird dann vom Gutachter festgelegt und an den Steuerberater für eine entsprechende Abschreibung übermittelt.